Ausstellungs- und Wettbewerbsrichtlilien für Lilienausstellungen der ELG

1. Ausstellungen

Ort und Zeitpunkt der jährlichen Lilienausstellung werden von der ELG und dem jeweiligen Veranstalter auf der Mitgliederversammlung möglichst für die zwei folgenden Jahre festgelegt.
Veranstalter kann eine Einzelperson oder eine Gruppe mit einem verantwortlichen Leiter sein. Der Veranstalter übernimmt als verantwortlicher Ausstellungsleiter die gesamte regionale Organisation für die Vorbereitung und Durchführung der Ausstellung. Wesentlich sind dabei die Bereitstellung eines Ausstellungsraumes von etwa 100-200 m² Ausstellungsfläche und Vorraum, sowie eines Tagungsraumes möglichst in der Nähe der Ausstellung.
Der Ausstellungsleiter trägt das finanzielle Risiko der Ausstellung. Er erhält von der ELG eine Pauschale als Zuschuss für seine Kostendeckung.
Der Leiter der Ausstellung ist den angemeldeten Teilnehmern bei der Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich. Die Lilienausstellung muss öffentlich zugänglich sein, möglichst mit Informationshinweisen für Besucher. Der Ausstellungsleiter kann Gäste zu den Wettbewerben zulassen, wenn die Wettbewerbsrichtlinien der ELG beachtet werden. Berufliche oder nationale Beschränkungen bestehen hierbei nicht. Die ELG unterstützt den Ausstellungsleiter durch Bereitstellung der Urkunden, Listen, Wettbewerbstafeln, Ausstellungstöpfe, Vasen und Bilder der Wildlilien.
Der Carl-Feldmaier-Preis, der Albert-Rech-Preis sowie der Preis der ELG werden von der ELG gestiftet.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der ELG sowie die vom Ausstellungsleiter zugelassenen Gäste.
Jeder Teilnehmer muss die ausgestellten Lilien selbst kultiviert bzw. gezüchtet haben.
Mit der Anmeldung zur Bewertung in den Neuzüchtungs-Wettbewerben A und D versichert der Aussteller, dass seine angemeldeten Lilien seine eigenen Züchtungen sind.
Ist ein Züchter unwiderruflich ausgeschieden und wird die Lilienzüchtung von einem Familienmitglied (Ehepartnerin, Ehepartner, Kinder) fortgeführt, so gelten bei Lilienausstellungen der ELG der Züchter und das die Zucht fortführende Familienmitglied als eine Person.
Dies gilt auch für die Vergabe der Sonderpreise.
Ist ein Züchter unwiderruflich ausgeschieden und übernimmt ein Mitglied der ELG zur Bewahrung der Züchtungsarbeit dessen Lilien, so dürfen diese Lilien im A-Wettbewerb ausgestellt werden. Dabei müssen der Name des Züchters und des Ausstellers angegeben werden. Diese Lilien sind von der Vergabe der Sonderpreise ausgeschlossen.
(Berlin 1999)
Lilien die ab 1974 in den Neuzüchtungswettbewerben einen ersten Preis erhielten können nicht ein zweites Mal im gleichen Wettbewerb ausgestellt werden. Preisträger im Wettbewerb D können im A-Wettbewerb erneut ausgestellt werden, Preisträger im Wettbewerb A nur noch im Wettbewerb B. Eine Lilie kann jedoch in den Neuzüchtungswettbewerben mehrfach ausgestellt werden, bis sie einen ersten Preis erhalten hat.
In den Wettbewerben B und C gibt es keine Teilnahmebeschränkungen. Bei den Gesteck- und Strauß-Wettbewerben E und F kann jeder Teilnehmer nur höchstens drei Exponate ausstellen. Die Lilien müssen aus dem eigenen Garten stammen. Die Gestecke müssen durch den Teilnehmer selbst am Ausstellungsort gefertigt werden.

3. Anlieferung

Die Anlieferung der Wettbewerbslilien muss innerhalb der festgelegten Annahmezeit erfolgen. Berechtigte Ausnahmen hiervon müssen vorab beim Jury-Leiter beantragt werden.
Alle Wettbewerbslilien müssen zur Anmeldung mit einem Anhängeschild versehen sein, das die vorgesehene Wettbewerbsgruppe, den Namen oder die Zuchtnummer der Lilie sowie Vor- und Zuname des Ausstellers enthält.
Bei der Annahme entscheidet der Jury-Leiter über die Richtigkeit der vorgesehenen Wettbewerbsgruppe. Der Jury-Leiter ist berechtigt für eine Ausstellung der ELG ungeeignete Exponate zurückzuweisen.

4. Bewertung

Der fertig gestellte Ausstellungsraum sollte vor dem Richten nicht von Mitgliedern der Jury betreten werden. Während des Richtens haben nur Jury-Mitglieder und die Ausstellungsleitung Zutritt zum Ausstellungsraum. Die Bewertung der einzelnen Wettbewerbsgruppen erfolgt durch vom Jury-Leiter bestimmte Jury-Gruppen. In den Wettbewerben A und D sollte eine Jury-Gruppe aus 5 Mitgliedern bestehen. Die Bewertung der Wettbewerbe A und D erfolgt geheim. In allen anderen Wettbewerben besteht eine Jury-Gruppe aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Bewertung erfolgt in offener Wertung. Jury-Mitglieder richten nicht in Gruppen, in denen eigene Exponate vertreten sind. Juniorrichter können vom Jury-Leiter jedem einzelnen Richter zur Schulung zugeteilt werden.
Entscheidend für die Bewertung der Lilie ist der Zustand zum Zeitpunkt des Richtens. Es muß mindestens eine Blüte pro Stiel geöffnet sein. Bei großen Blütenständen sollte ein Verblüht sein der untersten Blüten keinen Punktabzug bewirken. Der Aussteller sollte jedoch das Abgeblühte nicht durch Ausputzen kaschieren. Gewertet wird nach dem 100-Punkte-System. Zur leichteren Auswertung wird nach dem Minderungsverfahren in jede Punktspalte nur der von der erreichbaren Höchstzahl abzuziehende Wert eingetragen (Minuspunkte).
Als Höchstpunktzahl gelten:
1. Gesamtzustand 20 Pkt.
2. Stärke und Wuchs 15 Pkt.
3. Blütenstand 25 Pkt.
4. Substanz und Form 15 Pkt.
5. Farbe 15 Pkt.
6. Neuheiten und Besonderheiten 10 Pkt.
Gesamtpunktzahl 100 Pkt.
Die aus den Wertungen der einzelnen Richter errechnete Durchschnittspunktzahl ist entscheidend für die Platzierung. Prämiert werden nur Exponate, die die dafür geforderten Mindestpunktzahlen erreichen.
Mindestpunktzahl für den 1. Preis: 80 Punkte
2. Preis 75 Punkte
3. Preis 70 Punkte
Urkunden werden für jeden Wettbewerb an die Preise 1-3 vergeben.
Wenn die Punktdifferenz zwischen dem 1. und 2. Platz weniger als ein Punkt beträgt, sollte eine Nachprüfung durch den Jury-Leiter in Absprache mit der entsprechenden Jury-Gruppe durchgeführt werden.

5. Einteilung der Wettbewerbsgruppen

Gruppe A - Neuzüchtungen, Hauptwettbewerb

Voraussetzung: Drei Schnittstiele desselben Klons. In Abänderung der bisherigen Richtlinien hat die Mitgliederversammlung in Erlangen 2004 beschlossen, dass auch für die Wettbewerbsgruppe A8-A14 drei Stiele gefordert werden. Wenn nicht alle drei Stiele die gleiche Stärke aufweisen, kann der Aussteller den Stiel kennzeichnen, der von den Richtern bewertet werden soll. Die Mitgliederversammlung hat weiterhin den Wegfall der Farbunterteilung in allen Ausstellungsgruppen beschlossen. Zwerglilien unter 50 cm Höhe können im Topf ausgestellt werden.
A1 aus Div. Ia, asiatische Hybriden, aufrecht
A2 aus Div. Ib, asiatische Hybriden, seitlich
A3 aus Div. Ic, asiatische Hybriden, hängend
A4 aus Div. II, L. martagon-Hybriden
A5 aus Div. III, L. candidum-Hybriden
A6 aus Div. IV, amerikanische Hybriden
A7 aus Div. V, Longiflorum-Hybriden (außer LA-Hybriden)
A8 aus Div. VI, Blütenstand a+b, Trichter- und Schalenform, aufrecht und seitlich
A9 aus Div VI, Blütenstand c+d, Stern- und Turbanform, seitlich und hängend
A10 aus Div. VII, Oriental-Hybriden
A11 aus Div. VIII, interspezifische Hybriden, LA-Hybriden
A12 aus Div. VIII, interspezifische Hybriden, OT-Hybriden
A13 aus Div. VIII, interspezifische Hybriden, TA-Hybriden
A14 aus Div. VIII, andere interspezifische Hybriden

Gruppe B - Namenssorten

Mindestens ein Schnittstiel derselben Namenssorte.
Einteilung entsprechend der Gruppe A von B1-B14. Bewertet wird in dieser Gruppe, ob bei der Kultur die Besonderheiten der Sorte erfolgreich zur Ausprägung gebracht wurden.

Gruppe C - Wildlilien

Mindestens ein Schnittstiel oder ein Stiel im Topf.

Gruppe D - Neuzüchtungen, Sämlingssichtung

Ein Schnittstiel. Die Einteilung entsprechend der Gruppe A von D1-D14.

Gruppe E - Gestecke

Gestecke mit mindestens drei Lilienstielen

Gruppe F - Sträuße

Sträuße mit mindestens drei Lilienstielen

6. Prämierung

Urkunden der ELG werden in allen Wettbewerbsgruppen für den 1., 2. und 3. Preis sowie für die Sonderpreise ausgegeben.
Ehrenpreise nach den Möglichkeiten des Ausstellungsleiters.

Sonderpreise:

Carl-Feldmaier-Preis, gestiftet von der ELG.

Dieser Preis wird als höchste Auszeichnung für die beste Neuzüchtung (1. Preis mit höchster Punktzahl) in den Wettbewerbsgruppen A1 bis A11 verliehen.

Albert-Rech-Preis, gestiftet von der ELG.

Dieser Preis ist eine besondere Anerkennung für die erfolgreiche Weiterkultur von Siegerlilien aus früheren Neuzüchtungswettbewerben der Gruppe A. Berechtigt ist eine Lilie, die im Wettbewerb Gruppe B-Namenssorten- einen 1. Preis erzielt, nachdem sie in einem früheren A-Wettbewerb bereits einen 1. Preis erhalten hat. Dieser Preis wird für eine Sorte an den Züchter nur einmal vergeben.

Preis der ELG, gestiftet von der ELG

Dieser Preis wird als höchste Auszeichnung für die beste Neuzüchtung in der Wettbewerbsgruppe D verliehen. (1. Preis mit höchster Punktzahl).

Einsteigerpreis, gestiftet von Mitgliedern der ELG

Für einen Aussteller, der sich erstmals mit eigenen Exponaten beteiligt und einen 1., 2. oder 3. Preis in einem der Wettbewerbe von Gruppe A-F erzielt.
In diese Neufassung unserer Ausstellungs- und Wettbewerbsrichtlinien wurden die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen von Berlin 1999, Weinböhla 2001, Erlangen 2004, Fulda 2005, Eisleben 2012 und Eberswalde 2014 eingearbeitet.